Verhaltenskodex

UNSERE VERPFLICHTUNG ZUR INTEGRITÄT

Die Firma Republic Technologies, ihre Tochterunternehmen und die ihr angeschlossenen Unternehmen in Europa (im Folgenden “Gruppe” genannt) sind weltweit auf den unterschiedlichsten Geschäftsfeldern tätig. Trotz dieser Vielfalt gelten für die Gruppe und ihre Mitarbeiter gemeinsame Handlungsgrundsätze und Werte.
Um den Erwartungen ihrer Kunden, Lieferanten, Aktionäre und Mitarbeiter gerecht zu werden, verpflichtet sich die Gruppe zur Einhaltung folgender Werte:

• Professionalität: den Kunden gleichbleibend hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu liefern;
• Teamorientierung: Unternehmerisches Handeln, Innovation, Kreativität, Synergien und Einigkeit im gesamten Unternehmen zu fördern;
• Partnerschaft: faire und transparente Beziehungen zu allen Interessenten aufzubauen;
• Soziale Verantwortung;
• Strikte Einhaltung aller maßgeblichen Gesetze;
• Verantwortung für die Umwelt.

Dieser Verhaltenskodex führt als Referenzdokument für die gesamte Gruppe wesentliche Grundsätze und Werte auf, die von allen Mitarbeitern, Angestellten und Arbeitern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu beachten sind.
Republic Technologies ist der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet und beachtet die Werte des von den Vereinten Nationen am 26. Juli 2000 verabschiedeten Global Compact.

Grundsatz 1 : Erfüllung aller gesetzlichen und ethischen Anforderungen

Mitarbeiter und Vertreter der Gruppe haben sämtliche im jeweiligen Land oder Umfeld, in dem die Gruppe tätig ist, geltenden Gesetze und Bestimmungen zu befolgen. Weiterhin sind die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Grundsätze, Ziele und Verpflichtungen stets einzuhalten.

Dieser Verhaltenskodex wird allen Mitarbeitern der Gruppe bekanntgegeben. Jeder Mitarbeiter ist sich bewusst, dass er bei Verletzung einer der Richtlinien des Kodex persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Alle von der Gruppe ausgeübten Handlungen und Tätigkeiten haben höchste ethische Maßstäbe zu erfüllen. Sie müssen die Erstellung und Verbreitung umfassender, zuverlässiger und nachprüfbarer Informationen über die Tätigkeit der Gruppe ermöglichen.

Grundsatz 2 : Achtung des Individuums in der Personalführung

Bei der Einstellung, dem Einsatz, der persönlichen und beruflichen Entwicklung und Beförderung der Mitarbeiter strebt die Gruppe Gleichbehandlung ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, des Alters, der Nationalität, der Religionszugehörigkeit oder des kulturellen Hintergrunds an.

Um die persönliche Entwicklung jedes Einzelnen zu fördern und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, bietet die Gruppe Aus- und Fortbildung an, um die Mitarbeiter in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und ihre berufliche Entwicklung zu sichern. Besonderen Stellenwert für die Gruppe hat die Integration und berufliche Förderung von Behinderten.

Die Gruppe ist bestrebt, ihren Mitarbeitern eine dauerhafte Beschäftigung innerhalb der Gruppe zu sichern. Bei der Umsetzung von Umstrukturierungsplänen gibt sie nach Möglichkeit der internen Versetzung und Umschulung der Mitarbeiter den Vorzug.

In Übereinstimmung mit den internationalen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation verbietet die Gruppe jeglichen direkten oder indirekten Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit.

In Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitern ist die Gruppe bestrebt, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, und ermutigt die Mitarbeiter, ihre Vorgesetzten über etwaige Risiken am Arbeitsplatz zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.

Grundsatz 3 : Ethisches Verhalten im Geschäftsverkehr

Jeder Mitarbeiter hat sich in allen Geschäftsbeziehungen und Verhandlungen mit Kunden und/oder Lieferanten loyal und ethisch einwandfrei zu verhalten. Daher vermeidet jeder Mitarbeiter unehrliches Verhalten und insbesondere jegliche aktive oder passive Korruption.

Dieses Verbot erstreckt sich insbesondere auf jedwede direkte oder indirekte Zahlung von Bestechungsgeldern sowie den Einsatz von im Wert über das übliche und akzeptable Maß hinausgehenden Geschenken mit dem Ziel, den Aufbau oder die Aufrechterhaltung einer Geschäftsbeziehung mit einem Kunden und/oder Lieferanten zu beeinflussen.

Ebenso vermeidet jeder Mitarbeiter die direkte oder indirekte Annahme von Geschenken, Bestechungsgeldern oder versteckten Zahlungen im Zusammenhang mit seiner Funktion innerhalb der Gruppe.

Grundsatz 4 : Bekämpfung von illegalem Handel

Die Gruppe und ihre Mitarbeiter sind sich der Existenz eines illegalen Marktes bewusst und verpflichten sich, jeden direkten oder indirekten Kontakt mit und/oder Beteiligung an illegalem Handel zu vermeiden.

In diesem Sinne hat jeder Mitarbeiter der Gruppe sicher zu stellen, dass alle Personen, mit denen er im Geschäftsverkehr zu tun hat, insbesondere Kunden und Lieferanten, die Grundwerte der Gruppe hinsichtlich Integrität und Ehrlichkeit teilen.

Die Erzeugnisse der Gruppe werden nach den höchsten Qualitätsstandards gefertigt. Unsere Marken garantieren die von unseren Kunden erwartete Qualität und Sicherheit. Produktfälschungen bieten diese Garantie nicht und können den Ruf der Produkte der Gruppe gefährden.

Jede/r Mitarbeiter/in ist aufgefordert, seinen/ihren Vorgesetzten unverzüglich zu informieren, sobald ihm/ihr die Existenz von illegalem Handel einschließlich Fälschung oder Schmuggel, die mittelbar oder unmittelbar die Produkte der Gruppe betreffen, bekannt wird.

Sobald sie informiert wurde, kann die Gruppe zusammen mit den zuständigen Behörden und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen alle rechtlichen Mittel einsetzen, um den ihre Erzeugnisse betreffenden illegalen Handel, z.B. Fälschung und /oder Schmuggel, zu bekämpfen.

Grundsatz 5 : Offene und einwandfreie Beziehungen zu Behörden

Die Gruppe verbietet ausdrücklich professionelle Kontakte von Beamten, Regierungsstellen, der öffentlichen Verwaltung oder Vertretern des öffentlichen Dienstes zu Mitarbeitern, denen nicht die erforderliche Berechtigung zu solchen Kontakten im Rahmen ihrer Aufgaben erteilt wurde.

Es ist verboten, der öffentlichen Verwaltung, Beamten oder Vertretern öffentlicher Organisationen Geschenke zu machen oder Gefälligkeiten zu erweisen, die nicht strikt mit den ethischen und gesetzlichen Erfordernissen und der allgemein üblichen Geschäftspraxis übereinstimmen. Der Einsatz von Geschenken zur Beeinträchtigung des Rufs einer der Parteien ist nicht zulässig.

Grundsatz 6 : Den Ruf der Gruppe wahren

Die Mitarbeiter der Gruppe müssen jederzeit bestrebt sein, den Ruf der Gruppe zu wahren und zu mehren. In diesem Zusammenhang legt die Gruppe besonderen Wert darauf, dass auch ihre externen Partner sich an diese Grundsätze halten.

Grundsatz 7 : Firmenbesitz schützen

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Vermögen und die Ressourcen der Gruppe zu erhalten und zu schützen. Dieses Vermögen und diese Ressourcen sind den Mitarbeitern anvertraut, und diese sind verpflichtet, sie für die geschäftlichen Zwecke der Gruppe einzusetzen. Alle Mitarbeiter der Gruppe haben jederzeit sicher zu stellen, dass das Vermögen und die Ressourcen der Gruppe nicht entwendet, beschädigt oder böswilligen Handlungen unterworfen werden.

Grundsatz 8 : Integrität in der Erstellung von Informationen

Alle Informationen über die Gruppe, einschließlich solcher zu Finanzen und Buchführung, basieren auf Elementen, die eine objektive Analyse und Kontrolle erlauben.

Die Prüfung der Bilanzen wird von einer international renommierten Buchprüfungsgesellschaft durchgeführt.

Grundsatz 9 : Lieferantenauswahl nach objektiven Kriterien

Entscheidungen über Lieferantenauswahl oder die Gestaltung von Geschäftsbedingungen beruhen ausschließlich auf objektiven Kriterien von Qualität, Kosten und der Fähigkeit des Lieferanten, adäquate Leistungen zu erbringen und zu garantieren. Zudem haben die Lieferanten der Gruppe geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen in steuerlicher und sozialer Hinsicht zu erfüllen, um die Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte zu vermeiden.

Grundsatz 10 : Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Mitarbeiter haben alle Situationen oder Tätigkeiten zu vermeiden, die zu einem Konflikt mit den Interessen der Gruppe führen oder ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, unparteiisch und zum Besten der Gruppe zu entscheiden.

Vor Annahme irgendeiner Position, insbesondere einer Direktorenposition, in einem nicht der Gruppe angehörenden Unternehmen haben die Mitarbeiter die Genehmigung ihres nächsten Vorgesetzten einzuholen. Diese Bestimmung erstreckt sich nicht auf Positionen bei humanitären, wohltätigen oder religiösen Organisationen.

Bei einem Interessenkonflikt hat der betreffende Mitarbeiter seinen oder ihren nächsten Vorgesetzten unverzüglich zu informieren und nicht ohne diesen zu entscheiden.

Grundsatz 11 : Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen über die Tätigkeit der Gruppe dürfen in keinem Fall ohne die ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung der Gruppe verwendet, weitergegeben oder verbreitet werden.

Diese Bestimmung erstreckt sich insbesondere auf alle wissenschaftlichen und technischen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auf Herstellungsprozesse und geschützte Informationen zur strategischen Planung, Finanzplanung sowie auf in Mitarbeiterakten gespeicherte Informationen.

Mitarbeitern, die im Besitz vertraulicher Informationen sind, sind die Weitergabe solcher Informationen an Unbefugte und der direkte und indirekte Einsatz solcher Informationen zu ihrem persönlichen Vorteil untersagt.

Dies gilt ebenso für sämtliche vertraulichen Informationen, von denen Mitarbeiter der Gruppe durch Kunden Kenntnis erhalten.

Grundsatz 12 : Umweltschutz

Die Gruppe hält sich in all ihren Tätigkeitsbereichen strikt an die maßgeblichen Umweltschutzbestimmungen und verpflichtet sich zum bevorzugten Einsatz von Verfahren, die die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt möglichst beschränken.

Die Praxis der Gruppe zur nachhaltigen Entwicklung ist in unserem „Umweltkodex” beschrieben.